Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäfts Bedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Beraterin und Coach Sabine Jantzer-Schmidt (nachfolgend Anbieterin genannt) und der/dem Klienten (nachfolgend der Klient/die Klientin genannt) als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot der Anbieterin annimmt.
Das generelle Angebot der Anbieterin ist die Beratung in Entscheidungssituationen – bezogen auf Paar- oder Beziehungsfragen (Coaching).
Die Anbieterin ist berechtig, die Annahme eines Dienstvertrages, auch ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
Termine, Sitzungen und Seminare finden nach Absprache oder Ankündigung, in Einzel- oder Gruppenarbeit statt. Dies ist vom Ziel der Arbeit abhängig und aus dem Angebot ersichtlich.
Alle Kursunterlagen und Skripte sind einzig und allein nur zur privaten Nutzung bestimmt und unterliegen dem Copyright. Vervielfältigungen jeglicher Art sind nur nach vorheriger Absprache mit der Anbieterin gestattet.
Die Leistungen umfassen die Inhalte der Angebote, entsprechend ihrer Beschreibung auf der Homepage der Anbieterin, sowie die unterstützenden Unterlagen.
Bei Beratung und Coaching ist die Leistung die Erbringung des Coachings und umfasst eine systemische Begleitung und Beratung in Paar- und Beziehungsfragen.
Die Anbieterin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde ist die Anbieterin berechtigt die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen.
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Beratung, des Trainings oder des Coachings, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten/der Klientin. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
Coaching, Beratung oder Training in Form von Seminaren oder Vorträgen sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde. Demnach darf die Anbieterin gemäß HeilprG § 1 Absatz 2 keine Krankheiten feststellen, heilen oder lindern. Die Anbieterin darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf keine Medikamente verordnen.
Coaching, Beratung oder Training in Form von Seminaren oder Vorträgen sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient/die Klientin trägt während des gesamten Prozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln. Dies gilt sowohl während, als auch außerhalb der Termine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung kann für den Fortgang des Coachings bestimmend sein.
Die Teilnahme an Angeboten ist freiwillig und erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Klient /Jede Klientin kommt für verursachte Folgen selbst auf und stellt die Anbieterin von allen Haftungsansprüchen frei.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient/die Klientin nicht verpflichtet.
Eine Beratung oder ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching sowie auch für eine aktive Mitarbeit.
Anmeldungen für Seminare gelten nur, wenn sie schriftlich per Brief oder E-Mail mit dem Anmeldeformular bis 4 Wochen vor Beginn getätigt werden.
Die konkreten Seminarkosten sind in der Seminarbeschreibung enthalten. Zeitgleich ist die Gebühr fällig, die ebenfalls in den Seminar-Unterlagen vermerkt ist. Nach Eingang dieser Gebühr erhält der Klient/die Klientin eine Bestätigung.
Nur durch Überweisung des vollständigen Rechnungsbetrages vor dem Seminarbeginn ist der Termin gesichert.
Überweisungen gehen an:
• SJS Beratung – Sabine Jantzer-Schmidt
• N26 Bank
• SWIFT/BIC: NTSBDEB1XXX
• IBAN DE52 1001 1001 2621 7933 51
Bei Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl behält sich die Anbieterin die Absage vor. Dies gilt auch bei Eintreten anderer vorher nicht bekannter Gründe, die eine Durchführung unmöglich machen (Höhere Gewalt, Krankheit etc.)
Bei Absage eines Seminars oder eines Termins durch die Anbieterin werden bereits gezahlte Gebühren innerhalb von 14 Tagen zurück erstattet oder es gibt einen Ersatztermin.
Kosten, die dem Klienten/der Klientin durch eine Absagen durch die Anbieterin entstanden sind wie zum Beispiel für Übernachtung, können durch die Anbieterin nicht ersetzt werden.
Grundsätzlich hat jeder der beiden Vertragspartner jederzeit das Recht, den Vertrag zu beenden. Dabei sind jedoch, abhängig von der vereinbarten Leistung, entsprechende Fristen und Formalitäten einzuhalten.
Vorzeitige Beendigung beim Coaching/bei der Beratung
Die Beendigung des Coachings muss schriftlich erfolgen. Sie muss dem Vertragspartner mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin schriftlich mitgeteilt werden.
Vorzeitige Beendigung bei Seminaren oder Vorträgen
Seminare oder Vorträge kann der Klient/die Klientin jederzeit ohne Angabe von Gründen verlassen. Eine weitere schriftliche Erklärung ist nicht nötig. Eine Rückerstattung der Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich.
Vorzeitige Beendigung bei Intensiv-Arrangements
Der Klient/Die Klientin kann ein Intensiv-Arrangement jederzeit, ohne Angabe von Gründen, abbrechen. Die Anbieterin kann ein Intensiv-Arrangement nur aus triftigem Grund vorzeitig beenden, zum Beispiel wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist oder der Klient/die Klientin die Mitarbeit verweigert.
Sowohl Anbieterin als auch der Klient/die Klientin müssen dem Vertragspartner den Abbruch schriftlich mitteilen. Bei einem Abbruch am ersten Tag werden 40% der Gesamtkosten, bei einem Abbruch am zweiten Tag 100% der Gesamtkosten zur Zahlung fällig.
Ausfallhonorar beim Coaching
Bei nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100% der Leistungsgebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort zu entrichten.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient/die Klientin den vereinbarten Termin fristgerecht, also mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abgesagt hat oder ohne Verschulden, zum Beispiel im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann durch die Anbieterin verlangt werden.
Termine, die von Seiten der Anbieterin abgesagt werden müssen, werden dem Klienten/der Klientin nicht in Rechnung gestellt. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus hat der Klient/die Klientin in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der Anbieterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
Ausfallhonorar bei Seminaren
Für den Fall des Rücktritts nach der Anmeldung, jedoch vor Beginn von Seminaren gilt:
Geht die schriftliche Abmeldung des Klienten bis 3 Wochen vor Beginn ein, wird die Gebühr vollständig zurückerstattet. Bei Rücktritt danach ist die Seminargebühr in voller Höhe fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.
Ausfallhonorar bei Intensiv-Arrangements
Für den Fall des Rücktritts nach der Anmeldung, jedoch vor Beginn des Intensiv-Arrangements gilt:
Geht die schriftliche Abmeldung des Klienten bis 6 Wochen vor Beginn ein, wird die Gebühr vollständig zurückerstattet. Bei Rücktritt danach ist die Seminargebühr zu 50% fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.
Die Anbieterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar richtet sich nach der zwischen Anbieterin und dem Klient/der Klientin vereinbarten Leistung. Wenn das Honorar nicht individuell zwischen der Anbieterin und dem Klient/der Klientin vereinbart worden ist, gelten die Sätze entsprechend der Preisliste laut der Homepage der Anbieterin.
Zahlungsweise beim Coaching/bei der Beratung:
Insofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar nach jedem Termin am Ende der Sitzung in bar ohne Abzug zu entrichten.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der aktuell gültigen Honorartabelle.
Zahlungsweise bei Seminaren und Intensiv-Wochenenden:
Diese sind im Voraus, innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang erlischt die Reservierung. Der Termin kann ohne weitere Mitteilung anderweitig vergeben werden.
Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen
Diese sind vor Beginn des Coachings bzw. der Leistung zu vereinbaren und im Vertrag festzuhalten.
Ausfallhonorar
Bei nicht in Anspruch genommenen, vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100% der Leistungsgebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort zu entrichten.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient/die Klientin den vereinbarten Termin fristgerecht abgesagt hat oder ohne Verschulden, zum Beispiel im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann vom Coach verlangt werden.
Termine, die von Seiten der Anbieterin abgesagt werden müssen, werden dem Klienten/der Klientin nicht in Rechnung gestellt. Bereits bezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinaus hat der Klient/die Klientin in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der Anbieterin. Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.
Reisekosten
Wird ein Treffen außerhalb des Agenturstandortes vereinbart, wird die Anbieterin zuzüglich zum Honorar angemessene Reise- und/oder Übernachtungskosten berechnen.
Tagungspauschale
Kosten, die dem Klienten/der Klientin für Verpflegung und/oder Übernachtung entstehen, sind im Preis grundsätzlich nicht enthalten und sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu tragen. Bei Seminaren erhebt die Anbieterin eine Tagungspauschale je Teilnehmer für Getränke und Pausen-Snacks.
In der Regel finden alle Coachings, Seminare und auch die Intensiv-Wochenenden in den Räumen der Agentur im Hohleichweg 5 in 76189 Karlsruhe statt.
Abweichungen werden gesondert und ausdrücklich mitgeteilt.
Die Anbieterin behandelt die Daten des Klienten/der Klientin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten/der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten/der Klientin. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten/der Klientin erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient/die Klientin zustimmen wird.
Dies ist nicht anzuwenden, wenn die Anbieterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
Dies ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen die Anbieterin oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Anbieterin führt in der Regel kein Protokoll der Sitzungen und fertigt lediglich stichwortartige Aufzeichnungen über ihre Leistungen aus. Diese werden am Ende der Zusammenarbeit von der Anbieterin vernichtet. Dem Klient/der Klientin steht jederzeit eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.
Sofern der Klient/die Klientin ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt die Anbieterin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
Die Anbieterin behandelt die Daten des Klienten/der Klientin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten/der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten/der Klientin. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten/der Klientin erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient/die Klientin zustimmen wird.
Dies ist nicht anzuwenden, wenn die Anbieterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
Dies ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen die Anbieterin oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Anbieterin führt in der Regel kein Protokoll der Sitzungen und fertigt lediglich stichwortartige Aufzeichnungen über ihre Leistungen aus. Diese werden am Ende der Zusammenarbeit von der Anbieterin vernichtet. Dem Klient/der Klientin steht jederzeit eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.
Sofern der Klient/die Klientin ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt die Anbieterin dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
Für mitgebrachte Gegenstände zu den Seminaren oder Terminen wird keine Haftung übernommen, auch nicht für in Verbindung gebrachte Schäden und Kosten wie zum Beispiel Verdienstausfall, Reisekosten und Folgeschäden jeder Art.
Die oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als anerkannt, wenn das Anmeldeformular oder eine Vereinbarung unterschrieben an die Anbieterin zurück gesendet wurde oder wenn ein Termin verbindlich vereinbart wurde. Für die Angebote gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Karlsruhe.
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Karlsruhe, 14. September 2021
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